Lassen Sie bei Macherhammer in Salzburg Ihr Auto überprüfen und das Pickerl machen.

Bei der §57a-Überprüfung handelt es sich um die wichtigste Überprüfung Ihres Fahrzeugs. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und hat den Sinn, die Verkehrstüchtigkeit und die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Als Spezialisten für die §57a-Überprüfung steht Ihnen Macherhammer in Salzburg gerne zur Verfügung.

Pickerl machen lassen in Salzburg

Die Überprüfung ist in bestimmten Intervallen vorgeschrieben: Die erste Überprüfung findet drei Jahre nach der Erstzulassung statt, zwei Jahre später wird sie wiederholt und danach findet sie jährlich statt. Sie muss bis spätestens zum Ende des vierten Monats erfolgen, der auf der Plakette vermerkt ist. Nach der Überprüfung wird eine Plakette auf dem Auto angebracht, durch die bestätigt wird, dass Ihr Fahrzeug die Überprüfung bestanden hat. Darauf werden das Ablaufmonat und -jahr, das Kennzeichen und eine laufende Nummer eingestanzt.

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Der Ablauf der Begutachtung

Wie die Überprüfung stattfindet, ist genau festgelegt. Die §57a-Überprüfung umfasst sowohl eine gründliche Sichtprüfung als auch Funktions- und Wirkungsprüfungen. Alle relevanten Fahrzeugkomponenten werden einer genauen Prüfung unterzogen. Nur bestimmte, autorisierte Werkstätten sind dazu befähigt, das Pickerl zu machen – Macherhammer in Salzburg gehört selbstverständlich dazu. Unsere Mitarbeiter sind dementsprechend geschult und verfügen über die nötige Erfahrung. Falls Reparaturen notwendig sind, führen wir diese gerne gleich für Sie durch – natürlich in enger Abstimmung mit Ihnen.

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